Förderung
Was wird unterstützt? Infos und Richtlinien
Eingereichte Projekte sollen aufgrund ihrer inhaltlichen Struktur erkennbar über das bisher Gewohnte hinausgehen.
Aus der Einreichung muss eindeutig hervorgehen, dass das zu fördernde Projekt für die Teilnehmer:innen eine künstlerische Herausforderung und eine Weiterentwicklung sowie für die niederösterreichische Chorlandschaft eine Bereicherung darstellt. Besonders zu unterstützen erscheinen Projekte, die in künstlerischer Hinsicht innovativen Charakter haben bzw. über die alltägliche Routine hinausgehen und ohne Unterstützung nicht finanzierbar wären, etwa Wettbewerbsteilnahmen, Festivalsteilnahmen, Projekte mit Gastmusikern, Jugendarbeit, Uraufführungen, Kompositionsaufträge etc.
Im Anschluss an die geförderte Veranstaltung sind eine Projektabrechnung sowie ein Abschlussbericht an die Chorszene Niederösterreich zu senden.
Bei der beschriebenen Unterstützung handelt es sich um Mittel des Landes Niederösterreich. Auf geeigneten Medien ist folglich das Logo der Abteilung Kunst und Kultur des Amtes der NÖ Landesregierung abzubilden.
Fristen für Projekteinreichung
Die erste Einreichfrist endet am 28. Februar 2025, die zweite am 30. September 2025.
Projekteinreichung und Finanzierungsplan
Bei Fragen zu Förderungen wenden Sie sich bitte an Mag. Stefan Ostermann, MAS: Tel.: 0664 88 988 338, foerderung@volkskulturnoe.at