• Lied der Woche: "Every Time" aus Vielstimmig 14

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Förderung

Förderung

Was wird unterstützt? Infos und Richtlinien

Eingereichte Projekte sollen aufgrund ihrer inhaltlichen Struktur erkennbar über das bisher Gewohnte hinausgehen.

Aus der Einreichung muss eindeutig hervorgehen, dass das zu fördernde Projekt für die Teilnehmerinnen und Teilnehmer eine künstlerische Herausforderung und eine Weiterentwicklung sowie für die niederösterreichische Chorlandschaft eine Bereicherung darstellt. Besonders zu unterstützen erscheinen Projekte, die in künstlerischer Hinsicht innovativen Charakter haben bzw. über die alltägliche Routine hinausgehen und ohne Unterstützung nicht finanzierbar wären, etwa Wettbewerbsteilnahmen, Festivalsteilnahmen, Projekte mit Gastmusikern, Jugendarbeit, Uraufführungen, Kompositionsaufträge etc.

Im Anschluss an die geförderte Veranstaltung sind eine Projektabrechnung sowie ein Abschlussbericht an die Chorszene Niederösterreich zu senden.

Bei der beschriebenen Unterstützung handelt es sich um Mittel des Landes Niederösterreich. Auf geeigneten Medien ist folglich das Logo der Abteilung Kunst und Kultur des Amtes der NÖ Landesregierung abzubilden.

Fristen für Projekteinreichung

Für die Begutachtung der Förderansuchen werden von der Niederösterreichischen Landesregierung Gutachtergremien bestellt, die zweimal im Jahr (Frühjahr und Herbst) tagen. Im Hinblick auf die erforderliche Bearbeitungszeit der eingelangten Ansuchen wurden als Einreichfristen der 30. September (für die Sitzung im Herbst) und der 28. Februar (für die Sitzung im Frühjahr) festgesetzt.
Ein Ansuchen ist rechtzeitig vor der Projektdurchführung einzureichen. Projekte, die bereits abgeschlossen sind, können nicht im Nachhinein gefördert werden.

Projekteinreichung und Finanzierungsplan

Bei Fragen zu Förderungen wenden Sie sich bitte an Mag. Stefan Ostermann, MAS: Tel.: 0664 88 988 338, foerderung@volkskulturnoe.at

Hier finden Sie Förderunterlagen zum Download und Ausfüllen: